AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag -

 

 

 

Vertragsabschluß

1.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.

2.

Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

3.

Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

4.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5.

Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

II

An- und Abreise

1.

Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich und hat die Zimmerrückgabe bis spätestens 14.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Nach einer Abreise nach 14.00 Uhr ist der halbe, nach 15.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.

Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

III

Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1.

Vereinbarter Preis ist der Preis der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld, Frühstück und Mehrwertsteuer ein.

2.

Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.

3.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung vier Monate, kann das Hotel entsprechend gesetzlichen Bestimmungen Preisänderungen tätigen.

IV

Rechnungen des Hotels

1.

Grundsätzlich sind alle Rechnungen bis spätestens 18.00 Uhr am Vorabend der Abreise in bar, per Verrechnungsscheck (mit EC-Karte bis € 200,00 pro Scheck), per Traveller-Schecks, oder per Kreditkarte (American Express, Visacard, Euro/Mastercard zu begleichen.

2.

Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsfertigung bzw. .-datum ohne Abzug zahlbar.

3.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.

4.

Für eine Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von Euro 5,- erhoben.

5.

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.

6.

Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.

V

Rücktritt durch den Gast

1.

Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform mitgeteilt werden.

2.

Vorbehaltlich der folgenden Regelungen erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung der Rücktritt erklärt wird.

3.

Zimmerbuchungen und Raumreservierungen mit mehr als 14 Teilnehmern können mit folgenden Fristen storniert werden:

 

 

a)

bis 120 Tage vor Anreise kostenfrei

b)

bis 60 Tage vor Anreise unter Berechnung von 30% der gebuchten Leistung

c)

bis 21 Tage vor Anreise unter Berechnung von 50% der gebuchten Leistung

d)

bis 4 Tage vor Anreise unter Berechnung von 70% der gebuchten Leistung

e)

bei Rücktritt ab dritten Tag vor Anreise unter Berechnung von 80% des Zimmerpreises und 60 % der Verpflegungsvereinbarungen,

f)

bei Buchungen von mehr als 30 Zimmern oder Teilnehmern verlängern sich die Fristen jeweils um 10 Tage.

g)

Erklärt ein Kunde den Rücktritt von einer Reservierung mit weniger als 14 Teilnehmern, werden für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 90% des Preises, für lediglich bestellte Speisen und Getränke 60%des Preises und

h)

bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung) 75% des vereinbarten Preises berechnet.

4.

Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen in entsprechender Staffelung insoweit an, als zum Zeitpunkt der
Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.

VI

Rücktritt durch das Hotel

1.

Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.

2.

Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.

3.

Das Hotel ist weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleitung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und den Ruf des Hotels gefährden kann.

4.

Im Fall eines Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf jedweden Schadensersatz zu.

VII

Haftung

1.

Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu einem Betrag von DM 1.500,- gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben und nicht in den entsprechenden Zimmertresoren deponiert werden. Der Gast hat die Möglichkeit Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt werden.

2.

Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

3

.

Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

VIII

Sonstiges

1.

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.

2.

Weckaufträge wird das Hotel mit größter Sorgfalt erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.

3.

Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4.

Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

5.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung werden gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

IX

Schlußbestimmungen

1.

Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.

2.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit beim Gericht des Betriebsortes; hier Gießen - vereinbart.

 

 

Staufenberg, 1. Januar 2003

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